Kostenübernahme

... für Psychotherapie

Gesetzliche Krankenkassen:
Nach den Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen ist die Verhaltenstherapie als Kassenleistung anerkannt. Bei entsprechender Indikation werden die Kosten zu 100 % von allen Krankenkassen übernommen.

Beihilfe:
Auch die Beihilfe übernimmt grundsätzlich die Kosten für eine Verhaltenstherapie.

Private Krankenversicherungen:
In der Regel übernehmen die privaten Versicherungen die Kosten für eine Verhaltenstherapie. Da die Bedingungen jedoch teilweise von denen der gesetzlichen Versicherungen abweichen, sollten Sie vor Beginn der Behandlung die Möglichkeit der Kostenübernahme klären.

...für Beratung und Coaching

Beratung und Coaching gehören nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern werden als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) den Klienten privat in Rechnung gestellt.